Am Himmel wird es eng: Regeln für Drohnen-Piloten sollen Unfallgefahr reduzieren
Berlin. Drohnen werden immer erschwinglicher, und so ist es kein Wunder, dass sich immer mehr Menschen ein solches Fluggerät kaufen. Allerdings gibt es nur wenige Bereiche in Berlin, in denen Drohnen legal fliegen dürfen.
In Deutschland werden 2017 voraussichtlich rund 600.000 Drohnen verkauft werden. Bis zum Jahr 2020 wird die Zahl der pro Jahr verkauften Multikopter, wie sie eigentlich heißen, laut Deutscher Flugsicherung auf mehr als eine Million steigen. Meist um Fotos und Videos zu machen, lassen die Hobbypiloten ihre Drohnen in Parks und auf Freiflächen aufsteigen.
Dabei ist es in Berlin gar nicht so einfach, Bereiche zu finden, in denen das legal ist. Im Regierungsviertel, rund um und über Polizeiwachen, Krankenhäusern, Botschaften und über Wohngrundstücken gelten Verbotszonen. Dazu kommen die Gebiete, in denen Drohnen den ein- und ausfliegenden Flugzeugen in die Quere kommen könnten.
Wegen der steigenden Unfallgefahren und weil sich Menschen durch die Drohnen beobachtet fühlen können, hat der Gesetzgeber Regeln für den Gebrauch aufgestellt, die ab 1. Oktober verbindlich sind. „Bislang gibt es eine Übergangsphase, aber bald sind sie Gesetz“, sagt Frank Lochau vom Branchenverband zivile Drohnen.
So müssen Hobbypiloten, deren Drohnen mehr als 250 Gramm wiegen, das Fluggerät mit Name und Anschrift kennzeichnen. Wiegt es mehr als zwei Kilogramm, müssen sie einen „Drohnenführerschein“ machen. Zudem besteht bereits eine Versicherungspflicht. Mehr Infos auf asurl.de/13hh.
Lochau begrüßt, dass es endlich klare Regeln für das Steuern von Drohnen gibt und hofft, dass diese auch berücksichtigt werden. In der Kontrollpflicht seien Polizei und Ordnungsämter. Wichtig sei jedoch auch eine bessere Aufklärung, etwa durch die Händler, die die Drohnen verkaufen. jtw
Autor:Jana Tashina Wörrle aus Charlottenburg |
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