Wie sich das Verbot der Zweckentfremdung bisher im Bezirk auswirkt

Friedrichshain-Kreuzberg. Die Zweckentfremdungsverbotsverordnung ist seit Mai 2014 inkraft. Das Wortungetüm besagt, dass Wohnungen nicht mehr ohne Genehmigung für andere Zwecke genutzt werden dürfen.

Das Gesetz zielt vor allem auf die Inflation von Ferienwohnungen, die in den vergangenen Jahren bevorzugt in der Innenstadt entstanden. Bis August 2014 hatten Vermieter die Möglichkeit, ihre Touristendomizile zu melden. Exakt 987 haben das im Bezirk gemacht. Für sie gilt jetzt in der Regel eine Übergangsfrist bis Ende April 2016. Danach soll Schluss sein.

Kontrolliert und sanktioniert wird die Verordnung von den Bezirken. Sie bekamen dafür vom Senat zusätzliche Mitarbeiter finanziert. Geeignete Kräfte zu finden, scheint allerdings nicht so einfach zu sein, wie das Beispiel Friedrichshain-Kreuzberg zeigt. "Wir haben dafür fünf Stellen", sagt Eckard Sagitza, Leiter des Wohnungsamts. Aktuell seien die aber nur mit einer Voll- sowie einer Halbtagskraft besetzt. Beim ersten Auswahlverfahren seien die eigentlich auserkorenen Favoriten wieder abgesprungen. Derzeit läuft eine weitere Ausschreibung.

Einiges wurde schon abgearbeitet. Zum Beispiel etwa 800 der 987 Selbstanzeigen. Diese Ferienwohnungen können erst einmal weiterbetrieben werden. Allerdings haben Eckard Sagitza und seine Kollegen bei einigen auch Ungereimtheiten entdeckt, die ein vorzeitiges Aus bedeuten könnten.

"Wir verlangen natürlich von jedem einen Auszug aus dem Grundbucheintrag, um sicherzustellen, dass er wirklich der Eigentümer ist." Einige Betreiber kamen dieser Aufforderung nicht nach. Was darauf schließen lässt, dass hier Mieter ihre Bleibe als Touristenherberge zweckentfremden.

Wohnungsbesitzer, die bisher ihre Renditeerwartungen an die Vermietung an Feriengäste geknüpft haben, seien seit Inkrafttreten des Gesetzes verunsichert. Was dazu führt, dass der Amtsleiter manchmal zum Immobilienexperten wird. "Diesen Leuten rate ich oft, ihre Wohnungen zu verkaufen." Wegen der in den vergangenen Jahren gestiegenen Preise würde sich das sicher lohnen. Wieder andere wollen das Verbot durch eine andere Nutzung unterlaufen. "Es gab schon Anfragen, ob eine Wohnung zur Obdachlosenunterkunft umgewidmet werden kann", so Sagitza.

Festgestellt wurden auch Mehrfachinvestments in das Übernachtungsgewerbe. So hat das Amt 49 Eigentümer festgestellt, die über insgesamt 167 Ferienwohnungen im Bezirk verfügen.

Klar ist: Noch längst nicht jede Ferienwohnung ist bisher aktenkundig. Zwar gibt es keine genauen Angaben über die Dunkelziffer, sie könnte aber bei rund 2000 liegen. Nicht gemeldete Appartements werden inzwischen auch durch Anzeigen von Bürgern aufgespürt. Rund 140 solcher Mitteilungen seien inzwischen eingegangen, sagt Eckard Sagitza. Nicht bei allen habe sich der Verdacht bestätigt und manche waren bereits durch die Meldungen der Vermieter registriert. Aber in einigen Fällen waren die Ferienwohnungen dem Amt bisher noch nicht bekannt.

Thomas Frey / tf
Autor:

Thomas Frey aus Friedrichshain

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