Gericht spricht Mietern 30.000 Euro Entschädigung zu
Kreuzberg. Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg hat am 14. Januar ein für den Wohnungsmarkt wegweisendes Urteil gesprochen.
Es sprach zwei Klägern türkischer Herkunft eine Entschädigung von jeweils 15 000 Euro zu. Begründet wurde das mit einer ethnischen Diskriminierung, der diese Mieter nach Ansicht des Gerichts ausgesetzt waren.
Der Fall spielte im Kreuzberger Fanny-Hensel-Kiez. Nach der Übernahme der Wohnanlage durch einen neuen Vermieter erhöhte der zunächst allen Bewohnern die Miete. Einige zogen daraufhin aus, andere weigerten sich, den erhöhten Preis zu zahlen. Zu ihnen gehörten auch die beiden Kläger, ebenso wie Menschen deutscher, mitteleuropäischer oder arabischer Herkunft. Darauf versandte der Eigentümer ein weiteres Mieterhöhungsverlangen. Allerdings nur an Familien mit türkischem oder arabischen Hintergrund.
Schon weil die Wohnungen aller Betroffenen in Größe oder Ausstattung teilweise vergleichbar waren, war dieser Schritt nach Ansicht des Gerichts nicht nachvollziehbar. Dazu kam, dass der Vermieter auch nachdem mehrerer Mietparteien gekündigt hatten, verschiedene Maßstäbe ansetzte. Manche erhielten - unterschiedlich lange - Räumungsfristen. Die Kläger hatten sich ebenfalls zum Auszug entschlossen. Ihnen wurden die Fristen aber versagt. Deshalb kam das Gericht zu dem Schluss, dass hier gegen das Verbot der Benachteiligung wegen ethnischer Herkunft verstoßen wurde. Die Höhe der Entschädigung sei als angemessen zu bewerten. Zum einen, weil sich die Familien gezwungen sahen, das Mietverhältnis zu beenden. Zum anderen habe der Vermieter trotz eines schriftlichen Hinweises sein diskriminierendes Verhalten ohne Einsicht fortgesetzt.
Thomas Frey / tf
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