Gericht lehnt Klagen ab
Kreuzberg. Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Klagen gegen die Verkehrsänderungen in der Bergmannstraße zurückgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts sind sie rechtens. Zuletzt habe die polizeiliche Unfallstatistik die Bergmannstraße als Unfallhäufungspunkt eingeordnet, an dem überproportional Radfahrer von Unfallfolgen betroffen gewesen seien, teilte das Gericht mit. Die Maßnahmen des Bezirks seien also begründet. Auch die Beschwerde gegen das Tempolimit für Radfahrer, die die Richter bereits im Eilverfahren im vergangenen Jahr beschäftigt hatte, blieb erneut ohne Erfolg. Mündlich verhandelt wurde wie berichtet am 14. März. Ein Anwohner der Nostitzstraße und ein Radfahrer hatten geklagt. Der Anwohner hatte seine Klage mit dem gestiegenen Liefer- und Durchgangsverkehrs und der zunehmenden Lärmbelastung begründet. Die Verkehrsänderungen für die "Begegnungszone" in der Bergmannstraße hatte das Bezirksamt im Juli 2021 angeordnet. Die Bergmannstraße wurde in Richtung Zossener Straße zur Einbahnstraße und bekam einen Zweirichtungsradweg mit Tempolimit 10. Dagegen wehrte sich der Radfahrer. Er argumentierte unter anderem, dass das Bezirksamt nicht ausreichend belegt habe, dass eine Gefahrenlage in der Straße vorliege, um das Tempolimit anzuordnen. uk
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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