Aufschlag für Falschparker: Carsharing-Kunden müssen draufzahlen
Eine Ausnahme sind nach Angaben der Anbieter Car2Go und DriveNow Stellen, an denen nur manchmal nicht geparkt werden darf: Hier geht der letzte Fahrer des Autos nach Ablauf einer gewissen Frist, meistens 48 Stunden, straffrei aus - auch wenn das Fahrzeug dann immer noch im Halteverbot steht.
Liegt weniger Zeit zwischen dem Abstellen des Autos und dem Zeitpunkt, ab dem das Parkverbot greift, muss der Nutzer nicht nur den Strafzettel zahlen, sondern auch eine Bearbeitungsgebühr. Die liegt je nach Anbieter bei 10 bis 18 Euro. Wurde das Fahrzeug abgeschleppt, berechnen die großen Anbieter zusätzlich 25 bis 50 Euro.
Die 48-Stunden-Regel, die bei den Anbietern auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht, gilt prinzipiell auch in Fällen, wo ein Halteverbot erst eingerichtet wird, nachdem das Carsharing-Auto abgestellt wurde. Sollte es doch einmal Zweifelsfälle geben, müsse allerdings der Carsharing-Nutzer nachweisen, dass die Schilder noch nicht aufgestellt waren, als der Wagen abgestellt wurde.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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