Fremdes Schloss am eigenen Rad
An einem vollen Fahrradständer kann es schnell mal passieren, dass man ein fremdes Rad mit anschließt. Betroffene müssen in solchen Fällen nicht nach dem Besitzer des Schlosses suchen oder gar auf ihn warten. Darauf weist der Allgemeine Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) hin. Stattdessen dürfen sie das Schloss von einem Handwerker öffnen lassen und die Kosten dem Besitzer in Rechnung stellen. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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