Bis Herbst keine Hecken roden
Gartenbesitzer dürfen ihre Hecken in den nächsten Monaten nicht roden oder radikal stutzen. Denn für Gebüsche, Hecken und Schilf gilt vom 1. März bis 30. September ein Bestandsschutz. Darauf weist die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen hin. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz soll das Verbot die Lebens- und Brutstätten von Pflanzen und Tieren schützen. Erlaubt sind aber den Sommer über Form- und Pflegeschnitte an Hecken, bei denen nur der Zuwachs gestutzt wird. Verboten sei dagegen, Pflanzen bis auf den Stock zurückzuschneiden. Gleiches gilt für den Einsatz von chemischen Vernichtungsmitteln und das Abbrennen von Feldrainen, Böschungen und Straßenbepflanzungen. Bei Verstößen kann eine Geldbuße von bis zu 50 000 Euro drohen.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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