Energieausweis ist Pflicht
Seit 1. Mai müssen die Verkäufer von Wohnungen oder Häusern den Energieausweis unaufgefordert vorlegen: Das schreibt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) vor, die zu diesem Zeitpunkt in Kraft tritt. Liegt kein Energieausweis vor, droht ein Bußgeld von bis zu 15 000 Euro, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB). Ausnahmen gelten für Baudenkmäler oder Gebäude mit bis zu 50 Quadratmetern Nutzfläche. Außerdem müssen Angaben aus dem Energieausweis künftig auch in Immobilienanzeigen stehen, wenn das Dokument zu dem Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits vorliegt.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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