Festzuschuss für Hörgerät
Seit Anfang November ist der Festbetrag fast doppelt so hoch wie bisher, den gesetzliche Krankenkassen als Zuschuss zu einem Hörgerät zahlen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen habe sich auf einen Betrag von rund 785 statt bisher 421 Euro geeinigt. Die einzelnen Kassen müssen allerdings mit ihren jeweiligen Vertragspartnern, den Hörgeräteakustikern, noch die genaue Höhe aushandeln. Anders als bislang zahlen die Kassen künftig die begleitende Nachsorge zusätzlich - diese war bisher im Festbetrag enthalten. Ein Hörgerät bekommen Kassenpatienten beim ersten Mal nur auf Rezept, nachdem ein Ohrenarzt sie untersucht hat.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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