Anspruch auf Vertrag und Zeugnis: Die Rechte der Praktikanten
Wer ein Praktikum macht, muss sich nicht auf mündliche Absprachen verlassen. Man kann vielmehr einen schriftlichen Vertrag verlangen.
Dieser Anspruch ergibt sich aus Paragraf 2 Ziffer 1a Nachweisgesetz. Darauf weist Kerstin Jerchel vom Bereich Recht und Rechtspolitik der Verdi Bundesverwaltung hin. Darin ist geregelt, dass im Praktikumsvertrag etwa stehen muss, welche Lern- und Ausbildungsziele es gibt.
Ob Praktikanten ein Zeugnis verlangen können, kommt darauf an, ob es sich um ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum handelt, sagt Hans-Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Ist das Praktikum in der Ausbildungsordnung verpflichtend vorgeschrieben, haben Hospitanten immer Anspruch auf ein Zeugnis. Das Zeugnis muss so ausführlich sein, dass Praktikanten darlegen können, dass sie alle Aufgaben erfüllt haben, die in der Studienordnung vorgeschrieben sind. Bei freiwilligen Praktika besteht ein Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis nur, wenn jemand mindestens zwei Monate im Betrieb war. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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