Betriebsrat zu Überstungen
Werden von Mitarbeitern Überstunden verlangt, müssen sie das nicht immer hinnehmen. Gibt es einen Betriebsrat, muss er der Mehrarbeit zustimmen, sagt Johannes Schipp. Er ist Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Macht er das nicht, müssen keine Überstunden geleistet werden. Eine Zustimmung ist allerdings in Ausnahmefällen entbehrlich. Das gilt zum Beispiel bei einem Notfall. Der wird allerdings nur in wenigen Fällen angenommen – etwa bei Naturkatastrophen.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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