Kein Job trotz Zusage
Bewerber können Schadenersatz verlangen, wenn sie trotz einer Zusage des Arbeitgebers nicht eingestellt werden. Allerdings müssen sie die Zusage nachweisen können, wie das Arbeitsgericht Köln entschieden hat (Az.: 2 Ca 532/14). Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin. In dem verhandelten Fall hatte die Klägerin behauptet, von einem Unternehmen eine Einstellungszusage zu haben. Gegenüber dem Gericht gab sie jedoch verschiedene Personen an, die ihr die Stelle zugesagt hätten. Zunächst war es der Referent der Geschäftsführung, dann der Geschäftsführer selbst. Die Klage hatte keinen Erfolg. Für das Gericht lag nahe, dass die verschiedenen Versionen der Einstellungszusage darauf hindeuten, dass es sie nicht gab. Erst auf den Hinweis, dass der Referent der Geschäftsführung nicht in der Personalabteilung, sondern als Controller tätig ist, habe die Frau den Geschäftsführer ins Spiel gebracht. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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