Kündigung trotz Unfalls
Trotz eines schweren Arbeitsunfalls kann einem Mitarbeiter in der Probezeit gekündigt werden. Das hat das Arbeitsgericht Solingen entschieden (Az.: 2 Ca 198/12). Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin. In dem Fall schnitt ein Industriemechaniker sich in der Probezeit bei einem Arbeitsunfall vier Finger der rechten Hand ab. Drei Finger konnten Ärzte reimplantieren. Später wurde dem Mitarbeiter in der Probezeit gekündigt. Der Mann strengte daraufhin eine Kündigungsschutzklage an. Die Kündigung bedürfe keiner sozialen Rechtfertigung, so die Richter. Denn in der Probezeit dürfen Arbeitnehmer ohne Angabe von Gründen jederzeit gekündigt werden.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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