Urlaub in der Probezeit: Azubis brauchen Genehmigung
Mancher Ausbildungsanfänger braucht schon in der Probezeit einen Tag Urlaub – etwa weil es ein Familienfest gibt. Dann gibt es Gesprächsbedarf mit dem Chef.
Rechnerisch steht Azubis nach dem ersten vollen Monat im Betrieb anteilig ein Zwölftel ihres Jahresurlaubs zu, sagt Hans-Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Innerhalb der ersten sechs Monate dürfen sie ihn aber nur mit Genehmigung des Ausbilders in Anspruch nehmen. Am besten suchen sie in so einem Fall möglichst rasch das Gespräch mit dem Arbeitgeber. Viele haben Verständnis und geben Azubis frei.
Wie viel Urlaub Azubis insgesamt pro Jahr zusteht, hängt von ihrem Alter ab, sagt Sarah Persicke von der Handelskammer Hamburg. Wer volljährig ist, hat bei einer Fünf-Tage-Woche mindestens Anspruch auf 20 freie Tage. Wer jünger ist, bekommt etwas mehr: Bei 16-Jährigen sind es bei einer Fünf-Tage-Woche 23 freie Tage, bei 17-Jährigen 21 freie Tage. Wer Urlaub nehmen will, reicht im Normalfall einen Urlaubsantrag beim Ausbilder ein. Der unterzeichnet ihn und reicht ihn bei der Personalabteilung ein. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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