Warnschuss für Arbeitnehmer: Was bei einer Abmahnung zu tun ist
Der eine ist wiederholt zu spät gekommen, der andere hat gegen das Rauchverbot im Betrieb verstoßen: Egal, für welches Verhalten Arbeitnehmer die Abmahnung bekommen, der Schock ist häufig groß.
Hier kommen die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema:
• Wann kann eine Abmahnung ausgesprochen werden? Immer dann, wenn der Arbeitnehmer gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt, sagt Alireza Khostevan, Rechtsberater von der Arbeitnehmerkammer Bremen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sicherheitsvorschriften missachtet werden, der Mitarbeiter regelmäßig zu spät kommt oder Weisungen nicht befolgt. Arbeitnehmer könnten sie als eine Art gelbe Karte vom Chef verstehen. Schlechte Leistung sei allein jedoch noch kein Abmahnungsgrund.
• Wann ist eine Abmahnung wirksam? Die Abmahnung habe eine Hinweis- und eine Warnfunktion, sagt Philipp Kitzmann, Rechtsanwalt aus Berlin. Der Angestellte muss darin einerseits aufgefordert werden, das unerwünschte Verhalten abzustellen. Andererseits muss er auch deutlich vor den arbeitsrechtlichen Konsequenzen gewarnt werden, falls sich das Verhalten wiederholt. Schließlich muss sich eine Abmahnung auf einen konkreten Vorfall beziehen. Oft erfüllt eine Abmahnung nicht alle Kriterien.
• Braucht es immer drei Abmahnungen bis zur Kündigung? Nein, sagt Kitzmann. Wenn ein gravierendes Fehlverhalten trotz Abmahnung nicht abgestellt wird, kann auch schon nach der ersten Wiederholung gekündigt werden.
• Worauf ist bei einer Gegendarstellung zu achten? Wer der Ansicht sei, eine Abmahnung sei falsch oder unbegründet, kann eine Gegendarstellung schreiben, erklärt Khostevan. Darin sollte deutlich werden, warum der konkrete Vorwurf falsch ist. Eine Alternative ist, das Gespräch mit dem Chef zu suchen. "Schließlich muss man ja auch künftig zusammen arbeiten, da kann ein klärendes Gespräch helfen", sagt Khostevan.
• Können Arbeitnehmer gegen eine Abmahnung auch gerichtlich vorgehen? Ja, sagt Daniel Marquard, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg. Marquard rät allerdings dazu, das erst im Kündigungsfall zu überlegen. "Es gibt keine Fristen, um gegen die Abmahnung vorzugehen." Daher muss auch nichts überstürzt werden. "Wenn eine Abmahnung in der Personalakte liegt, hat das erstmal keine Konsequenzen", sagt auch Kitzmann. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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