Rund 1600 Ferienwohnungen wurden dem Bezirksamt gemeldet
Ihnen wird ein Bestandsschutz als Ferienwohnung bis zum 30. April 2016 gewährt, wenn alle notwendigen Unterlagen eingereicht worden sind. Für 58 Wohnungen beantragen Eigentümer eine Dauergenehmigung, sie weiterhin als Ferienwohnungen vermieten zu dürfen. Zwölf Gästewohnungen wurden von Hausverwaltungen angezeigt. In 31 Fällen erhielt das Bezirksamt die Mitteilung: Die Wohnung steht leer.
Stephan von Dassel vermutet, dass nicht alle zweckentfremdeten Wohnungen dem Bezirksamt gemeldet worden sind. Die bezirkliche Arbeitsgruppe Zweckentfremdung werde entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung nachgehen, so der Stadtrat. 82 Hinweise gibt es. Sind darunter Wohnungseigentümer, die ihre Ferienwohnung nicht gemeldet haben, blühen ihnen Bußgelder.
Vier Verwaltungsmitarbeiter bearbeiten die Anträge, die Recherche zu Verdachtsfällen erfolgt online. Und da hat Stephan von Dassel ein Problem: Die von der Senatsverwaltung gestellte Software ist veraltet. Sie stammt aus dem Jahre 2000. "Es dauert dreimal so lange wie mit moderner", sagt der Stadtrat. Mehr Bedienungsfreundlichkeit müsse her, etwa dass sich eingegebene Namen automatisch vervollständigen oder eine Auswertung der Daten mit einem Mausklick möglich ist. Trotz der "dramatischen" Unzulänglichkeiten der Software hat die Verwaltung schon 450 Anträge bearbeitet. Die Bearbeitung der restlichen soll in wenigen Wochen abgeschlossen sein.
Der Erfolg des Zweckentfremdungsverbots hänge aber von Gerichten ab, so von Dassel. Die Eigentümer, denen die Ferienwohnung verboten wird, werden klagen, ist der Stadtrat überzeugt. Erste Urteile erwartet er zum Jahresende. Die Arbeitsgruppe Zweckentfremdung will der Stadtrat hingegen auf acht bis zehn Mitarbeiter aufstocken. Als Außendienstler sollen diese Mitarbeiter dann "Sachverhalte" auch vor Ort klären: Wie sieht ein Klingelschild aus und wie eine Wohnung?
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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