Schwerbehinderte in der Verwaltung
Berlin. In den Senatsverwaltungen und Bezirksämtern gibt es 98 Schwerbehindertenvertretungen (SBV) mit 263 Mitgliedern. In der vorangegangenen Wahlperiode waren es genau so viele mit 234 Mitgliedern. Das geht aus der Antwort von Finanzstaatsekretär Fréderic Verrycken auf eine Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) zum Thema SBV hervor. In den landeseigenen Betrieben und Unternehmen gibt es aktuell 20 Schwerbehindertenvertretungen. Das ist eine mehr als in der letzten Wahlperiode. 111 Mitglieder einer SBV im öffentlichen Dienst sind teilweise beziehungsweise vollständig von ihrer Arbeit freigestellt, um ihren Aufgaben nachzugehen. Das ist laut Gesetz möglich, wenn in der Dienststelle 100 schwerbehinderte Menschen beschäftigt sind. Wie viele Mitglieder einer SBV im öffentlichen Dienst selbst schwerbehindert sind, kann der Senat nicht sagen. Die Mitarbeiter müssen das nicht sagen; die Angabe einer Schwerbehinderung sei freiwillig, so Verrycken. DJ
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.