Fluglärm: Gericht weist die Klagen von Anwohnern zurück

Mit den Flugzeugen, hier am Kurt-Schumacher-Damm, kommt kein neuer Lärmschutz. | Foto: Christian Schindler
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Reinickendorf. Vom Tegeler Fluglärm Betroffene können sich keine Hoffnungen darauf machen, zusätzlichen Schallschutz zu erhalten. Grund ist eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Juni.

Anwohner des Flughafens Tegel hatten den Senat darauf verklagt, angesichts des zunehmenden Flugverkehrs in Tegel ihre Wohnungen mit zusätzlichem Schallschutz auszustatten. Alternativ hatten sie auf Entschädigung gehofft. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies am 11. Juni diese Klagen zurück, darunter die der Spandauerin Petra Fuchs.

Der sechste Senat des Gerichts entschied, dass sich die Kläger nicht auf das Fluglärmschutzgesetz aus dem Jahr 2007 berufen könnten. Das Gericht berief sich in seiner Entscheidung darauf, dass der Flughafen Tegel innerhalb von zehn Jahren - also spätestens 2017 - geschlossen werde. Daher sei keine Neufestsetzung eines Lärmschutzbereichs notwendig. Das Gericht erkannte zudem keine "unzumutbaren Lärmbelastungen", die die "Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen" überschreiten. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.

Christian Schindler / CS
Autor:

Christian Schindler aus Reinickendorf

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