Eingeschränkte Alltagskompetenz
Hannelore J. ist aufgrund ihrer Gehbehinderung seit einiger Zeit im Alltag auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen. Im Januar 2015 beantragte sie daher Leistungen der Nachbarschaftshilfe beim Bezirksamt Spandau.
Fünf Wochen später wurde Frau J. von einem Gutachter besucht, der ihre Lebensumstände erfasste und versicherte, dass sich das zuständige Amt für Soziales in Kürze mit ihr in Verbindung setzen wird. In den folgenden Wochen wurde die Rentnerin von ihrer Sachbearbeiterin mehrfach aufgefordert, weitere Unterlagen einzureichen.
Dies ärgerte Hannelore besonders, da sie seit längerer Zeit Grundsicherung bezieht und dem Sozialamt daher die relevanten Dokumente bereits vorlagen. Als der 70-Jährigen Ende März noch immer keine Entscheidung des Amtes vorlag, schaltete sie die Kummernummer der CDU-Fraktion Berlin ein. Nachdem sich diese mit der Abteilung Soziales und Gesundheit des Bezirksamts Spandau in Verbindung setzte, wurde Frau J. im Mai schließlich der Bescheid zugestellt. Hannelore bekam die Nachbarschaftshilfe vorerst bis Dezember 2015 bewilligt.
Autor:Kummer-Nummer aus Mitte |
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