Anspruch auf Kindergeld sicherstellen
Nach Information von Anita Käding vom Bund der Steuerzahler muss ein solches Au-Pair-Verhältnis von einem theoretisch-systematischen Sprachunterricht von mindestens zehn Wochenstunden begleitet sein. Werden durchschnittlich zehn Wochenstunden nicht erfüllt, können einzelne Monate als Berufsausbildung gewertet werden, wenn sie durch intensiven, die Grenze von zehn Wochenstunden deutlich überschreitenden Unterricht geprägt sind. Das können beispielsweise Lehrgänge oder Blockunterricht sein. Auch wenn der Fremdsprachenunterricht weniger als zehn Wochenstunden umfasst, er aber einen Zeitaufwand erfordert, der über die sonst übliche Vor- und Nachbereitung hinausgeht (beispielsweise Vorträge in der Fremdsprache, fachlich orientierter Sprachunterricht), kann dies im Einzelfall als Berufsausbildung anerkannt werden, in dessen Folge eine Kindergeldzahlung gerechtfertigt wäre."Unabhängig vom Umfang des Fremdsprachenunterrichts können Auslandsaufenthalte als Berufsausbildung gewertet werden, wenn eine Ausbildungs- oder Prüfungsordnung dies zwingend voraussetzt", so Käding. Auch wenn der Auslandsaufenthalt genutzt werde, um den für das Studium oder die Ausbildung erforderlichen Fremdsprachentest zu bestehen, könne eine Kindergeldzahlung erfolgen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15. März 2012, Az. III R 58/08).
Autor:Ingrid Laue aus Lichtenberg |
Kommentare