Auch Steuerbescheide können Fehler enthalten

Auch das Finanzamt ist nicht immer frei von Fehlern - daher lohnt es sich, den Steuerbescheid genauer unter die Lupe zu nehmen. | Foto: Andrea Warnecke/dpa/mag
  • Auch das Finanzamt ist nicht immer frei von Fehlern - daher lohnt es sich, den Steuerbescheid genauer unter die Lupe zu nehmen.
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Die Steuererklärung ist für viele meist zu Ende, wenn die Unterlagen auf dem Weg zum Finanzamt sind. Doch das könnte ein Fehler sein, denn Steuerbescheide sind nicht immer richtig. Experten raten daher, genauer hinzuschauen.

Wichtig ist, selbst noch ein Exemplar der Steuererklärung zu behalten. Denn nur so könnten die Daten hinterher überprüft werden, sagt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Sinnvoll sei es, die ausgefüllten Formulare zu kopieren, bevor man sie abschickt. Bekomme man dann den Bescheid vom Finanzamt, sollte man einfach beide Dokumente nebeneinanderlegen und Position für Position vergleichen.Die elektronische Lohnsteuererklärung Elster sollte das Verfahren zwar vereinfachen, sagt Rudolf Gramlich vom Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland. Aber dennoch kommt es vor, dass Beträge fehlen, etwa weil der Sachbearbeiter aus Versehen ein Feld gelöscht habe. Solche Fehler können oft mit einem Anruf beim Finanzamt schnell geklärt werden.

Anders verhält es sich, wenn der Finanzbeamte bewusst von den Angaben abgewichen ist. Wurden Posten nicht berücksichtigt, müsse das in den Erläuterungen erwähnt werden, erklärt Stephanie Zipp von der Stiftung Warentest. Diese Erläuterungen befinden sich am Ende eines jeden Steuerbescheides. Wenn Abweichungen dort gar nicht erwähnt werden, sei dies automatisch ein Grund für einen Einspruch. Findet sich zu den Abweichungen eine Erläuterung, müsse man sich überlegen, ob man diese für begründet erachtet.

Findet man im Steuerbescheid abweichende Beträge, wird die Überprüfung etwas schwieriger. Die Entfernungspauschale ist ein Beispiel für potenzielle Berechnungsfehler im Steuerbescheid: Zu diesem Punkt findet sich im Steuerbescheid allerdings nur noch der Endbetrag, nicht aber, auf welchen Rechenwegen das Finanzamt zu diesem Ergebnis gekommen ist. Daher könnten Verbraucher im Einzelfall gezwungen sein, die einzelnen Beträge zu vergleichen und dies notfalls mit dem Taschenrechner nachzurechnen.

dpa-Magazin / mag
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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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