Augen auf bei B-Ware aus dem Netz
Meist ist allgemein von B-Ware die Rede - was aber nicht zwangsläufig für einen minderwertigen Artikel steht. Denn bei Computer- oder Elektroartikeln mit dem B-Ware-Etikett handelt es sich häufig um sogenannte Rückläufer, erklärt Florian Waldmüller, Geschäftsführer beim Schnäppchenführer-Verlag. "Vor allem im Online-Handel werden sehr viele Produkte zurückgegeben." Der Grund: Wer im Netz einkauft, hat ein zweiwöchiges Rückgaberecht. "Die Produkte wurden zwar ausgepackt, aber nie oder nur sehr wenig benutzt", sagt Waldmüller.Solche Artikel landen dann als Angebote auf den Internetseiten der Hersteller oder Versandhändler. Interessenten müssen nach Kategorien wie Sonderangebote, Restposten, Outlet, Rückläufer, B-Ware, Ausstellungsstücke oder Vorführgeräte Ausschau halten. Waldmüller hält B-Ware-Angebote vom Hersteller oder von großen Versandhändlern grundsätzlich für vertrauenswürdig. "Das sind große Firmen, die es sich nicht leisten können, es sich mit ihren Kunden zu verscherzen."
Allerdings stößt man beim Stöbern schnell auf ein Problem: Die verschiedenen Begriffe werden oft nicht eindeutig und manchmal sogar irreführend benutzt. Es kommt zum Beispiel vor, dass sowohl ein praktisch neuer Rückläufer als auch ein Vorführgerät mit sichtbaren Gebrauchsspuren oder Schönheitsfehlern als B-Ware angepriesen wird.
Ist von "refurbished" oder generalüberholt die Rede, handelt es sich um gebrauchte Produkte, die annähernd in den Originalzustand gebracht und dann zu reduzierten Preisen verkauft werden. Das Wort kann aber auch etwas anderes bedeuten. "Manche Händler etikettieren damit auch ältere Computer, die zum Beispiel nur mit neuen Prozessoren bestückt werden", erklärt Florian Waldmüller. Deshalb sollte man immer genau in die Angebotsbeschreibung schauen oder im Zweifelsfall nachfragen.
Grundsätzlich gilt auch bei B-Ware die zweijährige Gewährleistung. Bei Gebrauchtwaren darf sie aber auf ein Jahr gekürzt werden, wenn dies in den AGB vermerkt ist.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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