Reste vom Pilzgericht
Reste eines Pilzgericht können am folgenden Tag ohne Bedenken aufgewärmt werden, wenn sie zuvor schnell abgekühlt und kalt aufbewahrt worden sind. Die beste Methode zum Abkühlen ist ein Bad in Eiswasser. Darauf weist der TÜV Süd in München hin. Um beim späteren Verzehr Magenbeschwerden zu vermeiden, dürfe die Speise danach aber nicht länger als einen Tag im Kühlschrank stehen. Außerdem sollte sie beim erneuten Heißmachen einmal gut aufkochen, so dass sie im Inneren mindestens 70 Grad erreicht.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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