Schutz vor Abofallen
Mit einem Brief an ihren Handyprovider können sich Verbraucher vor Kostenfallen auf Internetseiten oder in Smartphone-Apps schützen. Die sogenannte Drittanbietersperre verhindert, dass man mit einem Tipper auf eine Werbeanzeige über das sogenannte WAP-Billing unbemerkt ein teures Abo abschließt, das dann über die Telefonrechnung bezahlt wird. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Einen Formbrief für die Drittanbietersperre gibt es auf der Webseite der Verbraucherschützer. Ein Musterbrief findet sich im Internet unter http://asurl.de/11d.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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