So schützen Banken Geldeinlagen

Gut gesichert: Bei den meisten Geldinstituten in Deutschland bekommen Sparer auch nach einer Pleite alle Verluste ersetzt. | Foto: Andrea Warnecke
  • Gut gesichert: Bei den meisten Geldinstituten in Deutschland bekommen Sparer auch nach einer Pleite alle Verluste ersetzt.
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Der Crash der Bank Lehman Brothers von 2008 brachte es zu trauriger Berühmtheit: Er hat die internationale Finanzkrise ausgelöst. Doch käme es bei einer Bank hierzulande zum Äußersten, müssten sich deutsche Sparer und Anleger keine Sorgen machen.

"Im Ernstfall erhalten selbst Betuchtere ihre Verluste in aller Regel ersetzt", sagt Wolfram Morales vom Ostdeutschen Sparkassenverband. Banken innerhalb der EU sind seit 2011 verpflichtet, Einlagen bis zu 100 000 Euro pro Person abzusichern. Um dies zu gewährleisten, existieren in Deutschland zwei unterschiedliche Sicherungssysteme. "Sparkassen und Genossenschaftsbanken setzen auf die Institutssicherung", erklärt Morales. Gerate eine Sparkasse, Bausparkasse oder Landesbank in Schwierigkeiten, werde diese mit Mitteln aus Regionalfonds gestützt.

Anders liegen die Dinge für Kunden privater Banken. Geht ein Unternehmen pleite, greift zunächst die gesetzliche Einlagensicherung. Für die Erstattung zuständig ist die Entschädigungseinrichtung der Banken (EdB). "Damit diese aktiv wird, muss die BaFin den sogenannten Entschädigungsfall feststellen", sagt Markus Feck von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. BaFin steht für Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Wann dieser eintritt, sei im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) geregelt: Erfährt die BaFin, dass eine Bank Kundeneinlagen nicht zurückzahlen kann, muss sie den Entschädigungsfall innerhalb von fünf Tagen feststellen. Außerdem hat sie die Möglichkeit, über eine Bank ein Moratorium zu verhängen. Das bedeutet, dass sie dem Institut jegliche Geschäftstätigkeit untersagt, damit keine Gelder mehr abfließen können. Besteht dieses Moratorium nach sechs Wochen noch immer, tritt ebenfalls der Entschädigungsfall ein.

Gesetzlich gesichert

Die gesetzliche Einlagensicherung gilt für alle Banken, die ihren Sitz in Deutschland haben. Hat die Bank in Deutschland nur eine unselbstständige Niederlassung, ihren Hauptsitz jedoch woanders, gilt die Einlagensicherung des jeweiligen Landes. "Kunden, die ihr Geld in der Filiale einer ausländischen Bank anlegen, sollten sich deshalb rechtzeitig informieren, wem sie es anvertrauen und in welcher Höhe es im Insolvenzfall geschützt ist", rät Feck. Über die Summe von 100 000 Euro hinaus springt der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken ein.

"Über den Sicherungsfonds sind Sicht-, Termin- und Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe geschützt", erläutert Thomas Schlüter, Sprecher des Bankenverbandes. Dabei gelte eine Obergrenze von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank. Betrage dieses 100 Millionen Euro, sind laut Schlüter pro Person 30 Millionen Euro abgesichert. Dieser Prozentsatz werde zwar ab 2015 schrittweise abgesenkt und betrage ab 2025 nur noch 8,75 Prozent. Dennoch müsse sich nahezu niemand Sorgen machen, dass die Höhe seiner Einlagen dann die Sicherungsgrenze übersteige.

Verbraucherschützer Feck rät Sparern, die ihr Geld bei ausländischen Instituten ohne zusätzliches Sicherungssystem anlegen, Guthaben so zu splitten, dass sie jeweils 100 000 Euro nicht übersteigen. Darüber hinausgehende Ansprüche müssten sie sonst während des Insolvenzverfahrens bei der Bank anmelden - mit ungewissen Erfolgsaussichten.

dpa-Magazin / mag
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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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