Was bei Überweisungen zu beachten ist

Ab dem 1. August gilt für alle Überweisungen der europaweite Sepa-Standard. | Foto: Andrea Warnecke
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Seit 1. August gelten die Regeln des einheitlichen europäischen Zahlungsraums Sepa (Single Euro Payments Area). Für Zahlungen im Inland soll dann die internationale Kontonummer IBAN verwendet werden.

Die BIC, die internationale Bankleitzahl, muss bis zum 1. Februar 2016 nur noch für Zahlungen innerhalb der EU angegeben werden. Verbraucher dürfen aber noch bis zum 1. Februar 2016 ihre alte Kontonummer und Bankleitzahl nutzen.

In Deutschland hat die IBAN 22 Stellen. "Vielen mag das erstmal lang erscheinen", sagt Markus Feck von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Doch vor einem Zahlendreher muss sich niemand fürchten. "Die Wahrscheinlichkeit, dass das Geld auf einem falschen Konto landet, ist gering."

Der Grund: Die IBAN, die sich aus der bisherigen Bankleitzahl und Kontonummer zusammensetzt, wird ergänzt um eine Prüfziffer. "Diese errechnet sich aus den Zahlen und gilt nur für die jeweilige IBAN", erklärt Feck. "Wenn die Zahlenfolge nicht stimmt, wird die Überweisung nicht ausgeführt."

Doch Vorsicht: Gibt ein Verbraucher versehentlich die Zahlen eines existierenden Kontos ein, wird es schwierig, das falsch überwiesene Geld zurückzuholen. "Der Fehler liegt dann ja bei mir", sagt Feck. "Und dafür muss ich dann auch geradestehen."

Allerdings müssen die Geldinstitute alles tun, um dem Kunden zu helfen. "Die Bank muss mir dann zum Beispiel sagen, wer das Geld bekommen hat." Verbraucher müssten sich dann selbst an den falschen Empfänger wenden und ihn bitten, das Geld wieder herauszugeben.

Um falsche Eingaben zu vermeiden, sollten Verbraucher die langen Zahlenreihen unterteilen. "In vielen Vordrucken werden IBANs ja schon in Viererblöcken angegeben", sagt Feck. "Das macht es wesentlich übersichtlicher." Wo die Zahlen nicht unterteilt werden, können Verbraucher das selbst machen: "Ziehen Sie einfach immer nach vier Zahlen einen Strich", empfiehlt der Verbraucherschützer.

Alle, die Lastschriften einreichen - also Firmen, Selbstständige oder Vereine -, brauchen eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID). Diese können sie im Internet bei der Deutschen Bundesbank beantragen. Für jede einzuziehende Lastschrift muss eine Mandatsreferenz vergeben werden, damit das Mandat eindeutig zugeordnet werden kann.

Die vom Bankenverband herausgegebene Broschüre "SEPA - Der Countdown läuft" ist kostenlos unter http://asurl.de/uen abrufbar.
dpa-Magazin / mag
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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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