Zwangstrinkgeld bei Kreuzfahrt
Wird bei einer Kreuzfahrt ein Zwangstrinkgeld fällig, muss es bereits im genannten Endpreis enthalten sein. Die Reederei dürfe es nicht nachträglich auf den Preis aufschlagen, den sie beispielsweise in der Werbung angegeben hat, entschied das Kammergericht Berlin (Az.: 5 W 11/13). Manche Anbieter von Kreuzfahrten buchen automatisch ein paar Euro Trinkgeld pro Tag vom Bordkonto jedes Passagiers ab. Das ist legal. Da der Kunde diese Abgabe allerdings nicht umgehen kann, sei sie ein verbindlicher Bestandteil des Endpreises - die Reederei dürfe nicht mit einem niedrigeren Preis für die Fahrt werben.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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