Bezirk kauft Wohnhaus
Gründerzeitgebäude Gotzkowskystraße 33 geht an die WBM
Der Bezirk Mitte hat zugunsten der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH (WBM) das Wohnhaus Gotzkowskystraße 33 gekauft. Stadtentwicklungsstadtrat Ephraim Gothe (SPD) hat mit den Mietern persönlich gesprochen. Sie seien „sehr erleichtert“ gewesen.
Das gründerzeitliche Wohn- und Geschäftshaus mit 26 Mietwohnungen und zwei Gewerbeeinheiten stand zum Verkauf. Ein Privater hatte die Hand schon darauf. Da das Haus im Milieuschutzgebiet Waldstraße steht, hätte der Erwerber der Immobilie die von Stadtrat Gothe vorgelegte Abwendungsvereinbarung unterzeichnen müssen, um das Objekt auch tatsächlich kaufen zu können. Was er nicht tat. Solche Vereinbarungen bei Kaufvorgängen in Milieuschutzgebieten sollen für längstens zehn Jahre mietpreistreibende Luxussanierungen oder Wärmedämmmaßnahmen und damit eine Verdrängung der angestammten Nachbarn aus ihrem Kiez sowie städtebauliche Nachteile für die Kommune verhindern.
Die Senatsfinanzverwaltung bewilligte das Geld für den Kauf des Hauses. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen gab grünes Licht für die WBM als neue Eigentümerin. Angesichts des Wohnhauserwerbs sagt Stadtrat Ephraim Gothe: „Ich appelliere bei dieser Gelegenheit an das Abgeordnetenhaus von Berlin in seiner Funktion als Haushaltsgesetzgeber, ausreichend Mittel für weitere Vorkäufe in den Berliner Bezirken zur Verfügung zu stellen.“
Noch nicht in trockenen Tüchern
Das jetzt vom Bezirk zugunsten Dritter in Moabit erworbene Haus sei für die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung im Milieuschutzgebiet von großer Bedeutung, fügt Dezernent Gothe hinzu. Die Mieten lagen zum Verkaufszeitpunkt überwiegend unter oder auf dem Niveau der Durchschnittskaltmieten im Quartier.
Für Berliner Verhältnisse ungewöhnlich rasch wurde das Vorkaufsrecht ausgeübt. Innerhalb von zwei Monaten handelte der Bezirk eine Verpflichtungsvereinbarung mit der WBM aus, die die sozialen Erhaltungsziele sichert. Und das Bezirksamtsgremium fasste den Beschluss, das Vorkaufsrecht auszuüben.
Ganz in trockenen Tüchern ist die Sache allerdings noch nicht. Sowohl der Verkäufer als auch der private Kaufinteressent des Gründerzeitbaus haben ein Recht auf Widerspruch innerhalb eines Monats. Nach dieser Frist wird der Vorkaufsbescheid rechtskräftig. Die WBM schließt mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag. Seine Bedingungen entsprechen denen, die ursprünglich mit dem privaten Kaufinteressenten vereinbart worden waren. Über die Kaufsumme ist nichts bekannt.
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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