Stadtrat lässt Share-Deal scheitern
Bezirksamt ist Vorreiter in Sachen Vorkauf

Das Haus Boddinstraße 8 liegt unweit der Ecke Isarstraße. | Foto: Schilp
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Stadtentwicklungsstadtrat Jochen Biedermann (Bündnis 90/Grüne) und seinen Mitarbeitern ist etwas gelungen, das in Berlin bisher einmalig ist: Der Bezirk hat sein Vorkaufsrecht in einem Share-Deal-Fall ausgeübt. Nun übernimmt die Wohnungsgesellschaft Howoge die Häuser Boddinstraße 8 und Weserstraße 164.

Bei einem Share-Deal gibt es nicht einen einzigen Investor, sondern mehrere Gesellschaften erwerben Anteile einer Immobilie. Formal rechtlich wird das nicht als Grundstücksgeschäft angesehen. Der Vorteil für die Käufer: Sie können nicht nur die Grunderwerbssteuer umgehen, sondern auch das Vorkaufrecht des Bezirks, das ihm in einem Milieuschutzgebiet zusteht.

Doch Stadtrat Biedermann wollte Transaktionen dieser Art und Weise nicht mehr tatenlos zuschauen. Er verpflichtete die Anteilskäufer zur Herausgabe der Vertragsunterlagen, um nachzuweisen, dass der Share-Deal als „kaufähnlicher Vorgang“ zu betrachten ist. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte dem Bezirk die Rechtmäßigkeit seines Handelns.

Der Nachweis gelang. Legen die ursprünglichen Erwerber keinen Widerspruch ein, gehen die Häuser an die kommunale Howoge. „Wir sind vor der Komplexität des Vorgangs nicht zurückgeschreckt. Mit der Ausübung des Vorkaufsrechts bei einem Share-Deal gehen wir neue Wege, solange es auf Bundesebene keine anderen Regelungen gibt.“

Unterstützt wurde Biedermann von zwei Senatsverwaltungen. Wenke Christoph, Staatssekretärin beim Senator für Stadtentwicklung und Wohnen, nennt den Erfolg „ein wichtiges Signal, mit dem Berlin deutlich macht, dass eine Umgehung des Vorkaufsrechts nicht toleriert wird“. Das Land habe zudem eine Bundesratsinitiative eingebracht, um dafür zu sorgen, dass künftig alle grundstücksbezogenen Share-Deals anzeigepflichtig werden, um flächendeckend die Ausübung des Vorkaufsrechts prüfen zu können.

Vera Junker, Staatssekretärin bei der Senatsverwaltung für Finanzen, betont, bei einem Vorkauf gehe es um nichts Geringeres als um Daseinsvorsorge. „Dort, wo es rechtlich möglich und für die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften wirtschaftlich darstellbar ist, wird es von den Bezirken ausgeübt – damit die Mieten erschwinglich und die lebenswerten, sozial gemischten Kieze erhalten bleiben.“

Autor:

Susanne Schilp aus Neukölln

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