Mauro Luongo darf Eiswagen nicht dauerhaft abstellen
Die Kinder aus dem Schillerkiez lieben Mauro Luongo. Besonders in diesen heißen Sommertagen ist er mit seinem Eiswagen in der Nähe des Freizeitparks gern gesehen. "Unsere Kinder freuen sich immer auf ihn. Er ist freundlich und hat eine große Auswahl an köstlichen Eissorten", erzählt Barbara Vogt, Mutter eines Kita-Kindes aus der Nachbarschaft. Gern hätten alle gesehen, dass der freundliche Eismann mit seinem Wagen "Tempelhof Paradiso" hier jeden Tag sein Eis verkaufen darf. Dazu wird es aber nicht kommen. Denn der 54-Jährige, der bisher nur eine Genehmigung für den "fliegenden Straßenhandel" besitzt, erhält keine Sondergenehmigung für einen festen Standort an Oder- Ecke Herrfurthstraße.So muss er sich weiter, wie bisher, alle zwei Stunden einen anderen Standort suchen. "Schon vor drei Jahren habe ich mich erstmals beim Ordnungsamt um eine Genehmigung für einen Kiosk an diesem Standort bemüht und eine Ablehnung erhalten", erzählt er. Im Januar dieses Jahres habe er erneut einen Antrag für diese Stelle gestellt, dieses Mal für seinen Eiswagen. "Woanders möchte ich nicht hin und es gibt kaum Standorte für einen Eiswagen in Berlin", sagt er. Obwohl Luongo eine Eingangsbestätigung vom Tiefbauamt vorweisen kann, wo er den Antrag zur Weiterleitung an das Ordnungsamt abgab, ist dieser bis heute nicht dort aufgetaucht. Ende April stellte er einen neuen Antrag beim Ordnungsamt. "Ein Sachbearbeiter versicherte mir, ich würde meine Genehmigung innerhalb einer Woche erhalten", sagt er.
Stattdessen kam am 2. Juli ein Bescheid, in dem sein Antrag abgelehnt wurde. Begründung: Die Fläche werde bereits anderweitig genutzt. Luongo legte Widerspruch ein, seine Anhänger demonstrierten öffentlich am 27. Juli für ihn und sammelten 230 Unterschriften. Die übergaben sie am 29. Juli Stadtrat Falko Liecke (CDU), der derzeit Bürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD) vertritt. Nachdem Liecke sich beim Ordnungsamt über den Sachverhalt informiert hatte, erklärte er: "Ein Mitbewerber hat zuerst einen Antrag auf Nutzung dieses Standortes gestellt und eine Genehmigung erhalten, die nun nicht mehr rückgängig zu machen ist. Der Mitbewerber kann sich auf seine Genehmigung berufen."
Autor:Sylvia Baumeister aus Neukölln |
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