Betreiber einer Gaststätte zahlt hohe Strafe
Wegen der Aufstellung von sechs Geldspielgeräten ohne Erlaubnis muss der Betreiber einer Gaststätte in der Herrfurthstraße nach einem rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts Tiergarten an das Ordnungsamt 29 517 Euro zahlen. In Schank- oder Speisewirtschaften dürfen laut Verordnung höchstens bis zu drei Geldspielgeräte aufgestellt werden. In dem Betrieb wurden bei Kontrollen durch das Ordnungsamt in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt im Oktober und November 2013 neun betriebsbereite Geldspielgeräte vorgefunden. Für sechs dieser Geräte hatte der Aufsteller aber keine Erlaubnis erhalten.
In diesem Fall hat erstmalig in Berlin eine "Verfallsanordnung" wegen ordnungswidrigem Aufstellen von Geldspielgeräten in Spielhallen oder Gaststätten Rechtskraft erlangt. Sie ermöglicht den Behörden den durch die Ordnungswidrigkeit erlangten Gewinn voll abzuschöpfen und so gegen Unternehmen Geldbeträge im fünf- bis sechsstelligen Bereich anzuordnen. Bisher wurden in der Regel in solchen Fällen Bußgeldbescheide bis zu 2500 Euro erlassen.
"Wir hoffen nun, dass dieser Fall Signalwirkung hat", erklärt Nicole Gebell. "Zwar gehen wir gegen jeden Verstoß der Spielordnung rigoros vor. Die geringfügigen Bußgelder greifen aber nicht so. Ein Betrag von 30 000 Euro tut schon mehr weh." Leiterin des Ordnungsamtes.
Dass Bußgelder kaum Eindruck machen, zeigt die hohe Zahl an Verstößen, die in Neukölln zu Ordnungswidrigkeitsverfahren im Zusammenhang mit Geldspielgeräten führen: 2012 waren es 320 Verfahren, 2013 sogar 335. Dazu kommen noch die Verfahren, die das Landeskriminalamt (LKA) führt, das grundsätzlich für die Kontrollen zur Spielverordnung zuständig ist. Das Ordnungsamt kontrolliert eigentlich nur, ob Auflagen und Bestimmungen, wie zum Lärm- oder Jugendschutz, eingehalten werden. "Nebenbei schauen wir uns bei unseren Besuchen auch die Geldspielautomaten an und stellen dabei immer wieder Verstöße fest", so Nicole Gebell.
Autor:Sylvia Baumeister aus Neukölln |
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