Das Bezirksamt Pankow strebt ein Grundsatzurteil an
In einem Eilverfahren hatte sich eine Supermarktkette an das Verwaltungsgericht mit dem Ziel gewandt, die Veröffentlichung von Ergebnissen einer Lebensmittelkontrolle in einer ihrer Filialen in Pankow im Internet zu verhindern. Das Gericht fasste den Beschluss, dass Pankow die Rechtsgrundlage für eine Bewertung nach dem Vorbild der in Dänemark bereits praktizierten Smiley-Liste fehle. "Das ist kein Urteil zur Smiley-Liste, sondern ein Beschluss in einem Einzelfall. Er ist noch nicht rechtswirksam, wir haben Widerspruch eingelegt", erklärt Stadtrat Kühne. "Wir ziehen jetzt vor das Oberverwaltungsgericht und wollen ein Grundsatzurteil, wie denn nun die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen veröffentlicht werden dürfen."
Das Pankower Bezirksamt führte 2009 das Smiley-System im Internet ein. Damit sollte Verbraucherschutz transparenter werden. Jeder sollte wissen, in welchen Restaurants und Cafés, Imbissen und Supermärkten mit der Hygiene und mit den Lebensmitteln alles in Ordnung ist und wo es Beanstandungen gibt. Im Verbraucherinformationsgesetz sowie im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch ist solch eine Information der Verbraucher ausdrücklich gefordert. "Aber alle Kommunen im Bundesgebiet, die bisher Kontrollergebnisse veröffentlichten, haben juristische Probleme damit", meint Kühne. Deshalb sei es Zeit, dass es ein Grundsatzurteil zur Art und Weise der Veröffentlichung von Kontrollergebnissen gebe, so Kühne. Wie der Stadtrat erklärt, halte sich Pankow bei seinen Veröffentlichungen streng an die gesetzlichen Vorgaben. "Das einzige, was wir zusätzlich für die Verbraucher anbieten, ist der Smiley nach dänischem Vorbild. Er soll die Orientierung erleichtern."
Bis zum Grundsatzurteil bleibe die Pankower Smiley-Liste weiter im Netz. Nach einem Urteil werde sie gegebenenfalls angepasst, soll aber weiter als Verbraucherinformation zur Verfügung stehen, so Kühne.
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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