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Anwaltskanzlei Sperbel - Schuldnerhilfe

Die Kanzlei Sperbel verhandelt mit den Gläubigern, stellt Anträge beim zuständigen Gericht, um die Vermögensverhältnisse des Mandanten zu ordnen und schließlich zur Restschuldbefreiung zu gelangen.

Mandanten werden während der üblichen Geschäftszeiten beraten und können ihre Unterlagen umgehend zur sofortigen Bearbeitung einreichen.

Wichtig für die Mitarbeiter der Kanzlei ist vor allem, sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu beenden durch planmäßige Schuldenbereinigung. Spielt der Mandant mit, hat er die Chance, spätestens nach sechs Jahren von seinen Schulden befreit zu werden.

Anwaltskanzlei Sperbel - Schuldnerhilfe.berlin, Storkower Straße 158, 10407 Berlin, Mo und Do 9-19 Uhr, Di und Mi 9-17 Uhr, Fr 9-15 Uhr. 22 05 22 50, E-Mail: info@schuldnerhilfe.berlin.
PR-Redaktion / P.R.
Autor:

PR-Redaktion aus Mitte

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