Bundeskabinett beschließt Rehabilitierung verurteilter Homosexueller
Schöneberg. Für die große Schöneberger queere Gemeinde ein wichtiges Ereignis: Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf zur Rehabilitierung verurteilter Homosexueller verabschiedet.
Rund 50 000 bis 64 000 Männer in Deutschland sind nach dem umstrittenen Paragraphen 175 verurteilt worden, in vielen Fällen zu mehrjährigen Haftstrafen. In der DDR war Homosexualität bis 1968 strafbar, in der Bundesrepublik bis 1969. Vollständig abgeschafft wurde der Schwulen-Paragraph erst 1994.
Bei Aufhebung des Strafurteils erhält jeder Betroffene nun als Entschädigung einen Pauschalbetrag in Höhe von 3000 Euro und je 1500 Euro je angefangenes Jahr erlittenen Freiheitsentzugs. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) nannte als Gesamtentschädigungssumme 30 Millionen Euro.
„Die Einigung im Kabinett ist ein gesellschaftlicher Durchbruch“, sagt Jan-Marco Luczak (CDU). „Mit der Aufhebung der Urteile wird der strafrechtliche Makel, der nach wie vor auf den Betroffenen lastet, endlich getilgt.“ Der Tempelhof-Schöneberger Bundestagsabgeordnete und rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aus Lichtenrade fügt hinzu, dafür habe auch er lange innerhalb der Union gekämpft. Luczak fordert, angesichts des hohen Alters vieler Opfer das Gesetz zur Rehabilitierung noch in dieser Wahlperiode im Bundestag zu beschließen.
Sebastian Ahlefeld, Mitglied des Vorstandes der FDP Schöneberg, begrüßt ebenfalls den Beschluss des Bundeskabinetts, kritisiert jedoch, dass im Vergleich zu anderen Entschädigungszahlungen die beschlossenen Leistungen für die noch rund 5000 betroffenene Homosexuellen nicht angemessen seien. Ahlefeld fordert unter anderem höhere Entschädigungszahlungen und eine Opferrente. KEN
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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