Alle absteigen, bitte!
Wie in einer geschützten Grünanlage niemand Ball spielen darf, ist in der Fußgängerzone der Altstadt Spandau das Radfahren nicht erlaubt. Zumindest nicht in der Zeit von Montag bis Samstag zwischen 9:00 und 19:00 Uhr. Also dann, wenn besonders viele Menschen zu Fuß unterwegs sind. Die Stadt Leipzig handhabt das ähnlich. Generell ist eine Fußgängerzone – der Name sagt es – den Passanten vorbehalten. Soweit die Regeln.
Mehr Kontrollen nötig
Doch wo nicht kontrolliert und sanktioniert wird, ist es wie mit dem Rauchverbot in U-Bahnhöfen: Nicht jeder hält sich daran. So entsteht der Eindruck, es gäbe mehr Nagelstudios in der Altstadt als Ordnungshüter. Schon im September 2016 wurde dem Bürgerhaushalt (Abteilung Bürgerdienste, Ordnung und Jugend) der Vorschlag übermittelt, in der Fußgängerzone verstärkt zu kontrollieren.
Für den Bezirk wäre das ein lukratives Geschäft. Wer in eine nicht freigegebene Fußgängerzone fährt, muss mindestens ein Bußgeld über 15 Euro zahlen (Quelle: ADFC). Doch auf eine Anfrage, inwieweit der Bezirk gegen Radfahrer in der Altstadt vorzugehen denkt, haben das Ordnungsamt Spandau und der zuständige Stadtrat bisher nicht reagiert.
Friedliches Miteinander möglich
Verstärkte Kontrollen sind das eine. Denkbar wäre auch, den Fahrradverkehr während der Geschäftszeiten zu erlauben, wenn gekennzeichnete Radspuren geschaffen würden und Radfahrer sich an die Schrittgeschwindigkeit hielten. Städte wie Amsterdam machen es vor. Das wird auch von Händlern und der Touristeninformation vorgeschlagen, um Kunden in die Altstadt zu locken.
Die Carl-Schurz-Straße und die Breite Straßen böten sich für separate Fahrradwege an. Im Bezirksamt denkt man momentan darüber nach, wie solche Wege gestaltet werden könnten. Auch das Altstadtmanagement Spandau hat die Bürger zu einem Dialog aufgerufen. Solange aber nichts entschieden ist, gilt in der Altstadt Spandau: Radfahrer bitte absteigen.
Autor:Benjamin Mombree aus Spandau |
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