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Auf Segelbooten, die am Wannsee anlegen, darf weiterhin gelegentlich übernachtet werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden und somit der Klage eines Segelsportvereins am Wannsee entsprochen.  | Foto: K. Rabe

Segelverein klagt mit Erfolg
Verwaltungsgericht hebt striktes Übernachtungsverbot an Steganlagen auf

Das Verwaltungsgericht Berlin hat jetzt der Klage eines Segelsportvereins entsprochen und ein generelles Übernachtungsverbot für Sportboote an Steganlagen als rechtswidrig erklärt. Gelegentliche Übernachtungen auf den am Steg liegenden Booten seien durchaus vertretbar. Geklagt hatte ein Segelsportverein, dessen Vereinsgelände sich am Wannsee befindet. Der Verein beantragte 2020 eine wasserrechtliche Genehmigung für die Wiedererrichtung einer Steganlage beim Bezirksamt. Die Steganlage war...

  • Wannsee
  • 17.12.21
  • 202× gelesen
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