Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

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Maskenpflicht in Bibliotheken

Steglitz-Zehlendorf. Wer derzeit Medien in den kommunalen Bibliotheken ausleihen oder zurückgeben will, ist zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet. Dies sieht die 2. SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung der Landesregierung für Besucher von Bibliotheken vor. Eine Vorzeigepflicht von aktuellen Corona-Tests besteht allerdings nicht. KaR

  • Steglitz-Zehlendorf
  • 08.04.21
  • 24× gelesen
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