Protest geht weiter: Eltern der Allegro-Schule fordern Vermietungsstopp
Tiergarten. Der Elternprotest gegen die Zehn-Jahres-Vermietung einer ganzen Etage geht weiter. Die Gesamtelternvertretung (GEV) der Allegro-Grundschule hat sich nun an Senat und Abgeordnete gewandt.
Die Eltern fordern den sofortigen Stopp der bezirklichen Vermietungspläne. Bildungsdezernentin Sabine Smentek (SPD) beabsichtigt, ein Stockwerk der Schule an die Kita „Maulwurf“ der Arbeiterwohlfahrt zu vermieten. „Die neuen Zahlen für Berlin-Mitte sagen voraus, dass wir in den kommenden Jahren an der Allegro‐Grundschule 90 Schüler zusätzlich aufnehmen müssen“, erklärt GEV-Mitglied Katja Kaba. Nach Auffassung des Elterngremiums werde das ohne besagte Etage nicht gelingen.
Schülerzahlen steigen weiter an
Für ganz Berlin wird bis 2030 mit einem Anstieg der Schülerzahlen um bis zu 20 Prozent gerechnet. Im Bezirk gab es für das neue Schuljahr insgesamt 500 Anmeldungen mehr als geplant. Die meisten Schulen mussten Klassen mit 25 Kindern und mehr bilden. Die Allegro-Eltern befürchten, dass ihrer Schule erst Räume weggenommen werden, um dann, wie in der Papageno-Schule in Mitte, Container aufstellen zu müssen. Katja Kaba sieht diesen Fall „in spätestens drei Jahren“ eintreten. Darüber hinaus sorgen sich die Eltern um die Unterrichtsqualität.
Der Fall hat auch den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses erreicht. Dort wurde bereits angemerkt, dass eine außerschulische Vermietung lediglich temporären Charakter haben dürfe. In ihren Protestbriefen, unter anderem an Schulsenatorin Sandra Scheeres (SPD), verweist die GEV zudem auf den Landesschulentwicklungsplan, wonach über Raumkapazitäten an Schulen alle zwei Jahre zu verhandeln sei.
"Flexiblere Lösungen denkbar"
Stadträtin Smentek will sich „zur Allegro nicht noch einmal äußern“. Senatorin Scheeres lässt durch ihren Pressesprecher mitteilen, die Allegro-Schule sei räumlich überausgestattet und das selbst noch im Jahre 2030. Die Pläne des Bezirksamts seien „grundsätzlich nachvollziehbar“, so Ilja Koschembar. Die Senatsverwaltung kann sich bei der Vermietung von „brach liegenden“ Räumen jedoch auch „flexiblere Lösungen“ mit zetilich kürzerer Zweckbindung vorstellen. KEN
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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