An die Leine oder nicht?
Bezirk will in Sachen Hundeverordnung zunächst vor allem informieren

Seit 1. Januar gilt auch im Bezirk die Hundegesetzdurchführungsverordnung. Zuständig für die Umsetzung ist das Ordnungsamt.

Die Verordnung ist das Resultat des bereits 2016 vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Hundegesetzes. Wichtigster Punkt ist die allgemeine Leinenpflicht, die nun für das gesamte Stadtgebiet, ausgenommen Hundeauslaufgebiete – gibt es im Bezirk nicht – gilt. Allerdings sieht die Durchführungsverordnung gleich mehrere Ausnahmen von der Leinenpflicht vor. Die gibt es für Hunde, die bereits vor Verabschiedung des Gesetzes am 22. Juli 2016 beim derzeitigen Halter waren. Außerdem gilt die Ausnahme von der Leinenpflicht für Sachkundige, darunter unter anderem Tierärzte und Diensthundeführer.

Wer einen sogenannten Hundeführerschein hat, darf seinen Hund ebenfalls an ausgewählten Standorten ohne Leine laufen lassen. Und das ist ein Knackpunkt. Die Befreiung von der Leinenpflicht gilt nur für unbelebte Straßen und Plätze sowie Brachflächen. Doch was ist unbelebt? Und in den Waldflächen und Parkanlagen des Bezirk müssen ohnehin auch weiterhin alle Hunde an der Leine geführt werden.

Kontrollieren wird das das bezirkliche Ordnungsamt. „Sämtliche Dienstkräfte des allgemeinen Ordnungsdiensts sind befugt, Verstöße gegen das Hundegesetz zu ahnden. Im Bereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht befassen sich zwei Mitarbeiter schwerpunktmäßig mit den neuen Regelungen des Hundegesetzes. Kontrollen wird es unter Setzung von Schwerpunkten nach Bürgerbeschwerden geben. In den nächsten Wochen steht aber die Information der Bürger im Vordergrund. Kontrollen wird es voraussichtlich ab dem zweiten Quartal geben“, erklärt der zuständige Stadtrat Rainer Hölmer (SPD) auf Anfrage der Berliner Woche.

Wo man im Bezirk den Hundeführerschein erwerben kann, scheint irgendwie auch noch nicht so richtig klar. „In unserer Hundeschule jedenfalls nicht“, sagt Trainerin Sandra Wenzel. „Ich habe bereits selbst Anfragen bekommen. Auch bekannte Tierärzte konnten mir keine Auskunft geben. Ich denke, bei diesem Teil der Hundeverordnung und deren Durchsetzung gibt es noch Defizite“, so die Hundetrainerin.

Ohnehin wird die Kontrolle nur eine von vielen Aufgaben des Ordnungsamts sein. Zusätzliches Personal wegen der Hundeverordnung gibt es laut Hölmer nicht. Im Bezirk sind rund 8700 Hunde gemeldet.

Autor:

Ralf Drescher aus Lichtenberg

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