Georgschule will auf altes Klinikgelände: Kaufvertrag liegt vor / Umzug dauert noch
Wilhelmstadt. Die Freie Georgschule hat auf dem Areal des alten Krankenhauses Staaken (West) einen Ersatzstandort gefunden. Der Umzug wird noch dauern. Bis dahin bleibt die Schule an der Götelstraße 132 geduldet.
Die Freie Georgschule will in ein rund 4000 Quadratmeter großes Gebäude auf dem ehemaligen Krankenhausgelände an der Schulstraße ziehen. Der Kaufvertrag liegt bereits vor, teilt Christoph Huhn, Geschäftsführer des Vereins zur Förderung der Waldpädagogik Berlin-Spandau mit. Bis Jahresende will ihn der Schulträger unterschrieben haben.
Wann mit der Sanierung der Ruine begonnen werden kann, steht aber noch nicht fest.
Für das rund zwölf Hektar große Areal am Nennhauser Damm und der Schulstraße, das früher zum Flugplatz Staaken gehörte, muss noch der Bebauungsplan fertig aufgestellt und von der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) genehmigt werden. Das könne voraussichtlich bis Mai 2018 dauern, schätzt Christoph Huhn. Außerdem muss die Prinz von Preußen Grundbesitz AG als neue Eigentümerin das Gelände noch erschließen.
Der Investor hatte die Brache von der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) erworben und plant dort das Stadtquartier „Metropolitan Park“ mit etwa 740 Wohneinheiten. Eine Schule wäre dort erlaubt, weil der B-Plan das Areal als allgemeines Wohngebiet und Mischgebiet festsetzt.
100 Grundschüler und 30 Kitakinder
Sind die Voraussetzungen erfüllt, will der Schulträger seinen neuen Standort in mehreren Bauabschnitten ausbauen und um eine Oberstufe erweitern. Die Freie Georgschule hat aktuell rund 100 Grundschüler und 30 Kinder in der hauseigenen Kita.
Nötig wird der Umzug, weil die Freie Georgschule an der Götelstraße 132 nur geduldet ist. Denn der Schulträger hat für diesen Standort keine Nutzungsgenehmigung und eröffnete den Schulbetrieb rechtswidrig. Der Grund: Der Standort liegt in einem Gewerbegebiet, weshalb die Bauaufsicht des Bezirksamtes der Privatschule vor gut zwei Jahren keine Baugenehmigung erteilte. Auch das Rechtsamt hatte den Schulbetrieb für nicht zulässig erklärt. Dagegen legte der Schulträger Widerspruch ein. Das Verfahren war dann längere Zeit bei der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung anhängig.
Senatsverwaltung warb für Duldung
Die folgte inzwischen zwar der Rechtsauffassung des Bezirksamtes, empfahl der Behörde jedoch „zur Vermeidung sozialer Härte ihre städtebaulichen und planungsrechtlichen Bedenken zugunsten einer weiteren Duldung der illegalen Nutzung zurückzustellen, um dem Vorhabenträger Zeit für die Herrichtung eines neuen Standortes einzuräumen“.
Das hat das Bezirksamt getan. Die neuerliche Duldung gilt bis zum 31. Juli 2018. Bis dahin will das Bezirksamt die rechtskräftige Anordnung zur Nutzungsuntersagung nicht vollstrecken. „Damit kommen wir der Schule sehr weit entgegen“, sagt Baustadtrat Frank Bewig (CDU). Da sich die Schule aber um einen Ersatzstandort bemühe, werde der Weiterbetrieb aktiv geduldet. uk
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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