Fußball fördern, nicht verhindern
Von zu kleinen Sportplätzen und Sondergenehmigungen

Vorsicht beim Sportplatzbau! Und immer auf die Mindestmaße achten. Im Spielbetrieb des BFV gelten für das Großfeld die Maße 90 mal 60 Meter. | Foto: Michael Nittel
  • Vorsicht beim Sportplatzbau! Und immer auf die Mindestmaße achten. Im Spielbetrieb des BFV gelten für das Großfeld die Maße 90 mal 60 Meter.
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Wenn der Wittenauer SC Concordia am 16. Februar den SC Staaken II zum ersten Heimspiel 2020 empfängt, wird auch diese Partie auf dem Kunstrasenplatz ausgetragen, der für 800.000 Euro aufwendig saniert und im letzten Sommer fertiggestellt worden war. Aber war da nicht was? Richtig! Der Platz entspricht nicht den vom Berliner Fußball-Verband (BFV) vorgeschriebenen Mindestmaßen und war zunächst nicht für den Spielbetrieb zugelassen worden.

Zur Erinnerung: Der BFV fordert für Spiele auf dem Großfeld 90 mal 60 Meter – der Bezirk hatte sich bei dem Bau des Platzes aber an den Vorgaben des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) orientiert, die mit 90 mal 45 Metern weit darunter liegen. Letztlich fehlten dem neuen Platz an der Göschenstraße 1,92 Meter in der Breite, um den Vorgaben des BFV zu genügen. Das Sportamt Reinickendorf beantragte am 28. Juni eine Ausnahmegenehmigung für den Spielbetrieb – der BFV stimmte dieser aber nicht zu. Erst am 20. September wurde der Platz dann doch für den Spielbetrieb freigegeben.

Spricht man mit Spielern und Verantwortlichen, zeigen sich viele überrascht, dass es überhaupt unterschiedliche Vorgaben für die Platzgröße durch den DFB auf der einen und den Landesverbänden auf der anderen Seite gibt. Und auch in den Sportämtern werden die Dinge nicht vollumfänglich überblickt. Wäre da eine Vereinheitlichung nicht angebracht? Beim BFV verweist man darauf, dass die Platzmaße von 90 mal 60 Meter wie im Paragraph 12 der Spielordnung beschrieben, schon „seit Jahrzehnten“ gelten. Zudem seien es die Vereine selbst, die die Satzung und Ordnungen und damit letztlich auch diese Maße bestimmten. Darüber hinaus gäbe es zurzeit keine Bestrebungen, die Platzmaße verbandsübergreifend zu vereinheitlichen.

In Berlin gibt es fünf dem Spielausschuss des BFV bekannte Plätze, die die geforderten Mindestmaße unterschreiten, für den Spielbetrieb aber dennoch zugelassen sind. Es handelt sich dabei um Plätze auf den Sportanlagen an der Wiesbadener Straße, Am Schlesischen Tor (Lohmühleninsel), An der Dorfkirche, an der Lippstädter Straße und nun also auch an der Göschenstraße. Auf die Frage, was die Beweggründe waren, diese Plätze mit einer Ausnahmegenehmigung doch für den Spielbetrieb zuzulassen, gibt es in allen Fällen die gleiche Antwort: „Der BFV möchte in der ohnehin schon engen Stadt mit großem Mangel an Sport- und Trainingsplätzen für den Fußball diese Sportart nicht verhindern, sondern fördern und greift in diesen Fällen auf die DFB-Maße zurück.“

Dann stellt sich die Frage, warum dies für den Platz an der Göschenstraße für drei Monate nicht galt. Kurz vor der Zulassung des Platzes für den Spielbetrieb soll es ein Gespräch zwischen Bürgermeister Frank Balzer (CDU) und BFV-Präsident Bernd Schultz gegeben haben. Das bestätigt auch der BFV, betont aber, dass Bernd Schultz „in keiner Weise Einfluss auf die Entscheidung des Spielausschusses genommen“ habe. Doch warum dann drei Monate Stillstand, in denen der Wittenauer SC Concordia große Probleme hatte, seinen Spielbetrieb zu organisieren?

Für Ausnahmegenehmigungen müssten dem Verband Gründe vorgelegt werden. Dies sei im Fall des Platzes Göschenstraße aber zunächst ausgeblieben, so der BFV. Daraufhin habe der Verband selbst die Initiative ergriffen und Gespräche mit allen beteiligten Parteien geführt, die dazu führten, dass die Ausnahmegenehmigung beschlossen werden konnte. Für weitere Baumaßnahmen im Bezirk sei anschießend die Absprache getroffen worden, den BFV frühzeitig mit einzubinden.

Autor:

Michael Nittel aus Reinickendorf

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