Klägergemeinschaft will Klarheit zum Badeverbot an den Seen

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts dürfen Hunde während der Badesaison nicht direkt ans Wasser. Gegen das Urteil wurde jetzt Berufung eingelegt. | Foto: Erna-Graff-Stiftung
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Öffentliche Badestellen am Schlachtensee und an der Krummen Lanke sind für Hunde tabu. Dazu gibt es ein Urteil des Verwaltungsgerichts vom Dezember 2017. Dagegen hat eine Klägergemeinschaft jetzt Berufung eingelegt.

Einer dieser Kläger ist Ulrich Hansbuer. „Nach wie vor muss rechtssicher geklärt werden, wo diese Badestellen, die Hunde im Sommer nicht einmal angeleint betreten dürfen, sind“, sagt er. Nach dem neuen Berliner Hundegesetz müssen Badestellen nicht mehr als solche ausgewiesen werden. Auch im Urteil heißt es, eine öffentliche Badestelle sei ein für die Allgemeinheit zugänglicher Bereich, der dem Baden diene: Es sei also hinreichend erkennbar, wo das Mitführverbot gelte.

Hansbuer hält dagegen, zuvor hätte es eindeutige Kennzeichnungen gegeben. „Jetzt ist unklar, welche Teile der Seeufer als Badestellen angesehen werden müssen.“

Eisenhart von Loeper, Rechtsanwalt und Vorsitzender der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz, die die Klägergemeinschaft unterstützt, hält die Rechtslage ebenfalls für „schwer zu durchschauen“. Ein Teilsieg sei zwar gewesen, dass Hunde außerhalb der Badesaison laut Urteil angeleint ans Wasser dürfen. „Doch für eine gute Haltung, die wir unseren Tieren bieten möchten, reicht das nicht.“ Zudem müssten Hundehalter aufgrund der offenen Fragen befürchten, Bußgelder zu erhalten.

Von Loeper vermutet in der „schwammigen gesetzlichen Vorlage“ den Versuch, durch die Hintertür ein Hundeverbot an den Seen durchzusetzen. „Dies werden wir keinesfalls hinnehmen“, erklärt von Loeper. Auch gehe es um die Frage, ob Hunde ins Wasser dürfen, was vor der neuen Regelung erlaubt war.

Im April informierten Umweltstadträtin Maren Schellenberg (B‘90/Grüne) und Ordnungsstadtrat Michael Karnetzki (SPD) über die geltenden Vorschriften. Dabei kam – genau wie im Urteil des Verwaltungsgerichts – nochmals klar zum Ausdruck, dass öffentliche Badestellen, ebenso Liegewiesen und Spielplätze, in der Saison vom 15. Mai bis 15. September hundefrei bleiben müssen. In dieser Zeit können die Vierbeiner mit ihren Haltern auf die oberen Wege an den Seen ausweichen.

Autor:

Ulrike Martin aus Neukölln

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