Wohnungen stehen jahrelang leer
Linke prangert Zustand in der Krüllsstraße 12 an
Während die Wohnungsnachfrage in Berlin das Angebot meist deutlich übersteigt, gibt es an manchen Stellen Leerstand. Ein Beispiel ist die Krüllsstraße 12 im Kunger-Kiez. Seit sechs Jahren stehen dort nach Angaben der Linken 17 Wohnungen leer.
Dabei sind Eigentümer nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz verpflichtet, Leerstand umgehend zu beseitigen und die Wohnungen wieder zu vermieten. Das Gesetz trat am 1. Mai 2014 in Kraft und wurde im Frühjahr 2018 verschärft. Damit soll Wohnraum vor Zweckentfremdung durch Leerstand, Abriss oder der Umwandlung in Gewerberaum oder Ferienwohnungen geschützt werden. Bei der Verschärfung wurde unter anderem festgelegt, dass der Leerstand von Wohnraum nur noch drei statt sechs Monate erlaubt ist. Zudem wurden die möglichen Bußgelder bei Verstößen deutlich erhöht.
Im Mai 2021 hatte Die Linke in der Bezirksverordnetenversammlung den Antrag gestellt, Zweckentfremdungen schnell und wirksam zu verfolgen. Das Bezirksamt hat nun kürzlich seinen Schlussbericht in dieser Sache vorgelegt. Darin heißt es, dass der Eigentümer das Objekts in der Krüllsstraße 12 eine komplette und umfangreiche Sanierung und Modernisierung beabsichtigt, die nur im unbewohnten Zustand umsetzbar ist. „Eine in Augenscheinnahme sowie ein Gutachten eines unabhängigen Bausachverständigen ergab, dass die Wohnungen ohne Sanierung und Erneuerung der Versorgungsleitungen auch nicht zur Zwischenvermietung nutzbar sind“, erklärt Bürgermeister Oliver Igel (SPD) in dem Bericht. Auch vom „zum Teil extremen Schimmelbefall“ ist die Rede. Des Weiteren heißt es, dass eine Baugenehmigung nur mit größerer zeitlicher Verzögerung erteilt werden konnte. Grund sei unter anderem gewesen, dass der Eigentümer unvollständige Unterlagen eingereicht habe. Inzwischen ist klar, dass die Bauarbeiten am Objekt, das aus einem Vorder- und Hinterhaus mit insgesamt 19 Wohnungen besteht, im April 2024 beendet sein sollen. „Die Genehmigungen wurden erteilt und die Wiederzuführung der Wohnungen muss bis spätestens zum 31.05.2024 nachgewiesen werden“, informiert das Bezirksamt.
Nach Aussage des Sozialbündnisses Alt-Treptow wären dann acht Jahre nach den ersten Meldungen über den Leerstand ans Bezirksamt vergangen. „In dem angespannten Wohnungsmarkt sind acht Jahre viel zu lang. Es handelt sich im vorliegenden Fall um einen stadtbekannten professionellen Hauseigentümer, der wissen sollte, wie etwa gültige Bauunterlagen einzureichen sind. Der Verdacht liegt nahe, dass hier absichtlich auf Verzögerungen gesetzt wurde, um mit dem Leerstand zu spekulieren“, erklärt Uwe Doering, Sprecher für Stadtentwicklung der Linksfraktion. Der Fall zeige exemplarisch die Probleme mit dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz. „Wir wollen das Amt in die Lage versetzen, in solchen Fällen schneller und konsequenter einzuschreiten, damit es künftig nicht zu so langem Leerstand kommt“, so Uwe Doering. Er fordere daher eine bessere Personalausstattung der Fachabteilung Zweckentfremdung.
„Das Bezirksamt ist sich darüber einig, dass alle rechtlichen und verwaltungsrechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um Wohnungsleerstand wirksam zu bekämpfen und zweckentfremdeten Wohnzwecken wieder zuzuführen. Hierbei werden selbstverständlich die Ausführungsvorschriften konsequent angewendet“, erläutert Oliver Igel im Bericht. Alle zweckentfremdungsrechtlich geführten Verfahren würden wohnungs- und einzelfallbezogen auf Grundlage des Gesetzes umgesetzt. Für die Fortführung der Zielvorgaben seien Igel zufolge zwei Stellen im Stellenplan 2022/2023 gesichert.
Autor:Philipp Hartmann aus Köpenick |
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