„Geisterhäuser" bewohnbar machen
Ab sofort können die Bezirke deutlich höhere Strafen gegen die Eigentümer*innen von sogenannten „Geisterhäusern“ verhängen. Die bisher auf 25.000 Euro beschränkte Summe an Bußgeldern wird auf eine halbe Million Euro erhöht. Zudem können Bezirke bei Zuwiderhandlung von Eigentümer*innen einen Treuhänder einsetzen, um Wohnraum bewohnbar zu machen. Rechtliche Grundlage um gegen "Geisterhäuser" vorzugehen ist das Wohnungsaufsichtsgesetz, das im Bezirk in der Zuständigkeit des Stadtrats Schruoffeneger liegt.
„Charlottenburg-Wilmersdorf weist die zweit meisten Geisterhäuser in Berlin auf. Mit der Novellierung des Gesetzes werden die Durchsetzungsmöglichkeiten der Bezirke entschieden gestärkt. Anstelle von Zuständigkeits-Ping-Pong bei Leerstand wie in der Wilmersdorfer Straße 82/83, erwarten wir künftig einen konsequenteren Einsatz, um gegen spekulativen Leerstand und Geisterhäuser vorzugehen, falls nötig auch durch Beschlagnahmung und Einsatz eines Treuhänders, wie in einem Fall in Pankow bereits geschehen“, erklärt Niklas Schenker, Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Stadtentwicklung und Wohnen der Linksfraktion Charlottenburg-Wilmersdorf.
Autor:Linksfraktion Charlottenburg-Wilmersdorf aus Charlottenburg-Wilmersdorf | |
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