Polizeieinsatz nicht rechtswidrig
Kadterschmiede-Klage vom Verwaltungsgericht abgewiesen

Die Ereignisse vom Sommer 2016 in der Rigaer Straße waren schon mehrfach Anlass für Gerichtsverhandlungen. Zum bisher letzten Mal am 1. März. | Foto: Thomas Frey
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Der Polizeieinsatz vom Juni 2016 zur zeitweisen Räumung des Lokals "Kadterschmiede" in der Rigaer Straße 94 wird nicht für rechtswidrig erklärt.

Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht am 1. März. Geklagt hatte der Verein Kadterschmiede, der sich bei seinem Vorstoß nicht zuletzt auf vorangegangene zivilrechtliche Urteile berief.

Nach denen war das damalige Vorgehen nicht rechtmäßig, weil es weder einen Räumungstitel gegeben hatte, noch ein Gerichtsvollzieher vor Ort war. Weshalb die Polizei nach einigen Tagen wieder abrücken musste. Es wurde vor allem argumentiert, das Vorgehen habe der Absicherung von Bauarbeiten in den Räumen gedient und sei wegen des immer wieder auftretenden Gewaltpotentials in und um die Rigaer 94 nötig gewesen.

Vor dem Verwaltungsgericht stand diese Frage aber nicht im Vordergrund. Vielmehr ging es darum, ob abgeschlossene Verwaltungshandlungen im Nachhinein noch gerichtlich überprüft werden sollen. Das sei nur in Ausnahmefällen möglich, erklärte das Gericht, etwa, wenn Wiederholungsgefahr bestehe. Die wird in diesem Fall aber nicht gesehen.

Gegen die Entscheidung kann noch Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Autor:

Thomas Frey aus Friedrichshain

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