Auf dem RAW-Gelände wird es keine Wohnungen geben

Partymeile hinter Bahngleisen: das 70.000 Quadratmeter große RAW-Gelände. | Foto: Frey
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Friedrichshain. Auf dem RAW-Gelände soll kein Wohnungsbau genehmigt werden. Ein entsprechender Einwohnerantrag fand am 4. Juni eine klare Mehrheit in der BVV. Gleiches galt zuvor bei der Abstimmung in mehreren Ausschüssen.

Hintergrund sind Pläne des Eigentümers R.E.D. Berlin Development an der Ostseite rund 150 Wohnungen für Familien und Studenten zu errichten. Dagegen wehrte sich eine Bürgerinitiative. Sie will das Gelände vollständig für soziokulturelle Projekte und die entstandene Clubkultur sichern. In die gleiche Richtung ging ein Antrag der Fraktion Bündnis90/Grüne. Dort werden vor allem massive Interessenkonflikte mit den derzeitigen Nutzern befürchtet, wenn das Areal teilweise zu einem Wohnquartier wird. Die gelte es von vornherein zu verhindern.

Anders sah das die SPD, die neben der CDU beide Anträge ablehnte. Das Thema Wohnungsbau stehe schon wegen des Eigentümerstreits derzeit überhaupt nicht auf der Tagesordnung, meinte Sozialdemokrat John Dahl, Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung. Wie mehrfach berichtet hatten die R.E.D. und die isländische BNRE das Gelände Anfang 2013 aufgeteilt. Davon rückte die R.E.D. jedoch Ende vergangenen Jahres wieder ab und sieht sich als alleiniger Besitzer. Seither gibt es darüber rechtliche Auseinandersetzungen, die möglicherweise noch Jahre andauern können.

Auch zwischen Wohnungsbau und Veranstaltungsbetrieb sieht Dahl kein gravierendes Problem. Entscheidend sei hier vor allem eine entsprechende Planung, die das berücksichtige. Außerdem verwies er auf das eigentliche Ziel, nämlich viele der jetzigen Betreiber einen langfristigen Bestandsschutz zu ermöglichen. Das sei am besten dadurch zu erreichen, dass man dem Eigentümer an anderer Stelle entgegenkomme.

Denn der Bezirk kann zwar auf dem Areal bestimmte Nutzungen festlegen, nicht aber die Nutzer. Im schlimmsten Fall könnte das eine Kündigung für manche bisherigen Mieter bedeuten. Und was den Wohnungsbau betrifft, ist bei einer Ablehnung wahrscheinlich mit einem Einspruch der R.E.D. beim Senat zu rechnen. Eventuell mit einem Hinweis auf den Paragraphen 34 des Baugesetzbuchs, nachdem neue Gebäude anlalog dem Bestand des umliegenden Quartiers erlaubt seien. Und sollte die Landesebene dieser Argumentation nicht folgen, ist auch hier mit einem längeren Rechtsstreit zu rechnen.

Nach Ansicht der Grünen muss es aber so weit nicht kommen. Auch der bisherige Betrieb sei ein lukratives Geschäft, meinte deren Bezirksverordneter Andreas Weeger. Dem Besitzer bleibe weiter einiges erlaubt. Nur eben kein Wohnungsbau.

Thomas Frey / tf
Autor:

Thomas Frey aus Friedrichshain

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