An der Weißenfelser Straße entsteht ein Hundeauslaufgebiet
Hellersdorf. Mit dem neuen Hundegesetz verschärft der Senat jetzt den Leinenzwang für Hunde im Stadtgebiet. Im Bezirk wurde das einzige Hundeauslaufgebiet an der Straße Nordring 2009 geschlossen. Nun soll in Hellersdorf auf einer Brache an der Weißenfelser Straße ein neues Auslaufgebiet geschaffen werden.
Das Bezirksamt hat einen entsprechenden Beschluss gefasst. Er ist allerdings keine unmittelbare Reaktion auf das neue Berliner Hundegesetz. Er ist das Ergebnis des Drängens einer Gruppe von Hundebesitzern, die sich jahrelang für einen Hundeauslaufplatz eingesetzt haben. Sie fand in Immobilienstadtrat Stephan Richter (SPD) auch einen Unterstützer in der Bezirksverwaltung, der nach und nach alle Bedenken und Widerstände ausräumte.
Das ehemalige Schulgelände an der Weißenfelser Straße 43 umfasst rund 7500 Quadratmeter. Das Bezirksamt geht davon aus, dass auf dem Grundstück mindestens in den kommenden drei bis fünf Jahren keine neue Schule gebraucht wird. Es verfügt bereits über Anschlüsse für Wasser und Strom. „Das ist wichtig, um den Platz wenigstens teilweise beleuchten zu können und Frischwasser für die Hunde bereithalten zu können“, sagt Elisa Lange. Die Hundetrainerin gehört einer Gruppe von Hundehaltern an, die den Auslaufplatz als Verein betreiben will. Die Pacht ist niedrig. Sie liegt weit unter dem üblichen Wert. Allerdings beträgt die Grundsteuer pro Jahr über 3000 Euro und der Betrieb 6000 Euro. Der Senat unterstützt die Hundevereine mit bis zu 7500 Euro. Diese Summe hat das Bezirksamt bereits beim Senat beantragt. Zudem stellt das Bezirksamt dem Verein 3000 Euro für die Einrichtung des Platzes zur Verfügung.
Dennoch werden genug Aufgaben und Kosten für den Verein übrig bleiben. Letztere sollen aus den Beiträgen der künftigen Mitglieder und Gebühren gelegentlicher Nutzer getragen werden. „Wir sind dabei, das alles zusammenzurechnen und zu planen“, erklärt Lange. Lange geht davon aus, dass die rund 35 potenziellen Mitglieder zur Gründung eines Vereins stehen. Die Vereinsgründung ist unabdingbar, denn das Bezirksamt will das Grundstück in einem Interessenbekundungsverfahren ausschließlich an einen Verein übergeben. hari
Autor:Harald Ritter aus Marzahn |
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