Vier neue Schiedsleute durch die BVV gewählt
Treptow-Köpenick. Nicht jeder Ärger mit dem Nachbarn oder mit Freunden muss unbedingt vor Gericht. In Berlin besteht die Möglichkeit, den Streit durch Schiedsleute schlichten zu lassen.
Vier der sechs Schiedsleute im Bezirk wurden in den letzten Monaten neu durch die BVV gewählt.
Eine von ihnen ist Annette Kunsch (65). Die frühere Lehrerin hat statt dem Ruhestand eine sinnvolle Tätigkeit zum Nutzen der Allgemeinheit gesucht. Nach der Wahl durch die BVV gab es eine Ausbildung beim Bund deutscher Schiedsleute. Denn Schiedsleute, in Berlin gibt es sie seit über 180 Jahren, sind fast immer juristische Laien. Ihre Arbeit gleicht in vielem der der Richter, das Motto ist allerdings "Schlichten statt Richten". Vor Schiedsleuten können Nachbarschaftsstreitereien ebenso behandelt werden wie Beleidigungen oder Hausfriedensbruch. Zivilrechtliche Fälle im Nachbarschafts- oder Mietrecht werden bei geringem öffentlichem Interesse von der Amtsanwaltschaft gleich an Schiedsleute abgegeben. Hier haben Beteiligte den Vorteil, dass die Schlichtung nicht öffentlich erfolgt, also Gerichtsbesucher oder Journalisten gar nicht erst von den oft peinlichen Streitereien erfahren.
Annette Kunsch war bereits viele Jahre als Schöffin am Amtsgericht Tiergarten tätig. Sie weist auch auf die geringen Kosten des Schlichterverfahrens hin.
Nur eine Schreibgebühr
Die Beteiligten brauchen keinen Anwalt und es fällt nur eine Art Schreibgebühr von 40 Euro an. „Ziel des Schiedsverfahrens ist kein Urteil, sondern eine gütliche Einigung“, sagt Schiedsfrau Annette Kunsch. Sollte kein Vergleich zustande kommen, kann immer noch Privatklage eingereicht werden.
Annette Kunsch ist für den Schiedsamtsbezirk 4 mit Köpenicker Dammvorstadt, Köllnischer Vorstadt, Spindlersfeld, Bohnsdorf und Grünau zuständig. Welcher Schiedsmann oder -frau für Ihr Verfahren zuständig ist, erfahren Sie im Internet beim Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen unter www.bds-berlin.com oder im Bürgeramt oder Amtsgericht. Zuständig sind immer die Schiedsleute am Wohnort des Antragsgegners. RD
Autor:Ralf Drescher aus Lichtenberg |
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