Immer mehr Eigentumswohnungen
Milieuschutz im Kaskelkiez und im Weitlingkiez zeigt bisher kaum Wirkung
Anders als erwartet zeigt der beschlossene Milieuschutz für den Weitlingkiez und den Kaskelkiez bisher nur schwache Wirkung.
Dieses Fazit zieht Abgeordnetenhausmitglied Hendrikje Klein (Die Linke) nach den Antworten, die sie auf ihre schriftliche Anfrage von Wenke Christoph (Die Linke), Staatssekretärin in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, erhielt. Mit der Ernennung zum Milieuschutzgebiet soll durch strengere Genehmigungsrichtlinien erreicht werden, dass die Mieterschaft nicht verdrängt wird. Das passiert häufig, wenn Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Eine Umwandlung muss in Milieuschutzgebieten vom Bezirksamt genehmigt werden.
Bisher zeigt der Milieuschutz offenbar wenig Wirkung. „Von 2015 bis 2018 wurden in den beiden Gebieten gut 900 Mietwohnungen in Eigentum umgewandelt, über 600 Eigentumswohnungen wurden neu gebaut“, so Hendrikje Klein. „Die Eigentumsquote im Kaskelkiez lag 2018 bereits bei 42,8 Prozent. 2015 waren es noch 28,4 Prozent. Im Milieuschutzgebiet Weitlingstraße lag die Quote 2018 bei 22 Prozent, 2015 waren es noch 15 Prozent. Die Daten für 2019 und 2020 liegen noch nicht vor. Allerdings lassen die gestellten Anträge auf Umwandlungen die Vermutung zu, dass die Quote weiter steigt. Denn bisher wurde kein Antrag auf Umwandlung in Eigentum abgelehnt.“
Ein Grund dafür: Laut Baugesetz kann eine Umwandlung nicht untersagt werden, wenn die Mieter ein Vorkaufsrecht bekommen. Deshalb bieten Eigentümer von Mietshäusern die Wohnungen Mietern zum Kauf an. Und viele nehmen dieses Angebot offenbar an.
Das Land Berlin hat mehrfach auf Bundesebene angeregt, diese Regelung ersatzlos zu streichen. Bisher leider erfolglos. Auch Hendrikje Klein, in deren Wahlkreis sich die beiden Gebiete befinden, fordert eine strengere Bundesgesetzgebung, damit die Verdrängung in den Kiezen gestoppt werden kann.
Etwas enttäuschend sei auch die Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Bezirk, so die Abgeordnete. Bisher nur in einem Fall wurde es im Weitlingkiez für ein Haus mit 28 Wohneinheiten und sechs Gewerbeeinheiten wahrgenommen. In drei Fällen in beiden Gebieten wurden sogenannte Abwendungsvereinbarungen getroffen, nach denen die Häuser dann doch an neue Eigentümer verkauft werden konnten. Ein Käufer verpflichtet sich, mit dem gekauften Grundstück die „Ziele und Zwecke der städtebaulichen Maßnahme“ zu beachten. Das müsste er eigentlich sowieso, aber er unterschreibt es noch einmal ausdrücklich.
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.