Das Aufräumen dauert an: Alle Sturmschäden vermutlich erst im März 2018 beseitigt
Lichtenberg. Mehr als 50 000 Stadtbäume hat Sturmtief Xavier Anfang Oktober in Berlin umgerissen oder massiv beschädigt. Allein in Lichtenberg wurden mindestens 250 Bäume entwurzelt und 400 dicke Äste abgerissen.
Noch immer sind sie überall in der Stadt zu sehen - die Hinterlassenschaften von Xavier, der am 5. Oktober vor allem in Berlin, Brandenburg und im Norden des Landes wütete. Das Sturm- und Orkantief hat in Lichtenberg Schäden in Höhe von rund 300 000 Euro verursacht, wie der für die Straßen und Grünanlagen zuständige Stadtrat Wilfried Nünthel (CDU) mitteilt.
„Wir haben in den ersten Tagen fortlaufend Hinweise zu Baumschäden erhalten, die bei uns gesammelt und priorisiert abgearbeitet wurden und werden“, sagt Nünthel. „Dies kann noch einige Zeit in Anspruch nehmen, da wir neben eigenen Kräften auch Firmen beauftragen und diese kurzfristig keine freien Kapazitäten mehr haben.“ Er rechnet damit, dass erst Ende des ersten Quartals 2018 alle Folgen von Xavier beseitigt sein werden.
Grundsätzlich kümmert sich das Bezirksamt nach einer festen Reihenfolge um sturmbedingte Baumschäden. Zunächst muss es gemeinsam mit der Feuerwehr für alle Straßenbäume Verkehrssicherheit herstellen. Solange entwurzelte oder abgeknickte Bäume an Häusern lehnen oder umzustürzen drohen, bleiben die betroffenen Straßen von der Feuerwehr gesperrt.
Als nächstes sind Wege in Grünanlagen, auf Spielplätzen, Friedhöfen und rund um Schulen an der Reihe. Erst dann geht es ans Beräumen der Grünanlagen selbst. „Ein umgestürzter und sich in der Horizontalen befindlicher Baum in einer Grünfläche hat keine höchste Priorität, sofern er keine Wege oder Zufahrten einschränkt“, erläutert der Stadtrat. Je nach Situation und Bedarf setze das Bezirksamt zudem Kräfte auf Schulhöfen, Sportflächen und sonstigen Anlagen ein, wie Kleingärten oder Gemeinschaftsflächen.
Die gute Nachricht: Weder hat Xavier in Lichtenberg nennenswerte Schäden am Straßen- und Wegenetz verursacht, noch muss der Bezirk Schadensersatz- oder sonstige Forderungen befürchten. Das Bezirksamt sei seiner Verkehrssicherungspflicht in jeder Hinsicht nachgekommen, so Wilfried Nünthel. „Außerdem haben Personen, die in Parks, auf Straßen oder landeseigenen Friedhöfen von herabstürzenden Ästen oder Bäumen geschädigt werden, grundsätzlich keinen Anspruch auf Schadensersatz.“ Das gelte auch für persönliches Eigentum.
Wichtig zu wissen - schließlich hat die Zeit der Herbststürme eigentlich gerade erst begonnen. Sturmtief Xavier war ungewöhnlich früh dran, was nicht zuletzt die massiven Schäden erklärt. Das im Frühherbst noch dichte Laub bot den Orkanböen große Angriffsflächen, weshalb es besonders viele mächtige Bäume traf. bm
Autor:Berit Müller aus Lichtenberg |
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